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Es geht nicht nur um den Erhalt der Förderung. Je größer das Straßenbahnnetz ist, umso wirtschaftlicher lässt es sich betreiben, was für die Finanzierung des gesamten ÖPNV vorteilhaft ist. Darüber hinaus wäre es unverantwortlich, wenn wir zum Wohle der Stadt Mainz auf die Wahrnehmung der Förderungsmöglichkeit verzichten würden, zumal die standardisierte Bewertung den volkswirtschaftlichen Nutzen der Maßnahme eindeutig belegt.
Der Etat der Stadt Mainz wird nicht belastet.
Der volkswirtschaftliche Nutzen ist durch ein Gutachten belegt und nachvollziehbar. Auch das betriebswirtschaftliche Ergebnis der MVG wird nach Aussage der MVG nicht schlechter, sondern könnte sich vielmehr verbessern.
Die Zuschüsse vom Bund und Land aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) können ausschließlich zweckgebunden für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur eingesetzt werden, und nicht für andere Projekte. Und 2019 sollen die Zuschüssen auslaufen, so dass der Straßenbahnausbau in Mainz jetzt auf den Weg gebracht werden muss, um nicht leer auszugehen. Zuschüsse können nur fließen, wenn der volkswirtschaftliche Nutzen des Straßenbahnausbaus größer ist als die Kosten, was bei dem Projekt Mainzelbahn der Fall ist. Bei einem Verzicht auf die Bundes- und Landesgelder für die Mainzelbahn würden diese Gelder in Verkehrsprojekte anderer Städte fließen. Als z.B. Wiesbaden auf die Stadtbahn verzichtete, flossen die Gelder nach Kassel und Darmstadt.

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